Leitsatz (amtlich)

Ein als Kassenarzt niedergelassener Facharzt kann auch dann zum allgemeinen ärztlichen Notfalldienst herangezogen werden, wenn er außerdem an einem nicht von der KÄV organisierten ambulanten fachärztlichen Notfalldienst teilnimmt.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 15.04.1980; Aktenzeichen 6 RKa 8/78)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1651620

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