Leitsatz (amtlich)
Eine unterlassene Anhörung nach SGB 1 § 34 Abs 1 führt für sich allein nicht zur Anfechtbarkeit eines Rentenentziehungsbescheides (Abweichung von BSG 1977-07-28 2 RU 31/77 = BSGE 44, 207).
Nachgehend
Fundstellen
Dokument-Index HI1656790 |
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