Leitsatz (amtlich)

Die von § 2 Abs 1 Nr 6 AVG erfaßten in der Krankenpflege selbständig tätigen Personen sind auch dann nicht versicherungspflichtig, wenn die von ihnen beschäftigte Angestellte der Versicherungspflicht nicht unterliegt.

 

Fundstellen

Haufe-Index 1657296

Breith. 1982, 598

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