Orientierungssatz
Lebt der Antragsteller in eheähnlicher Gemeinschaft mit der Mutter der Kinder, steht dies der Annahme eines Pflegekindschaftsverhältnisses iS von § 2 Abs 1 S 1 Nr 2 BKGG nicht entgegen.
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Fundstellen
Dokument-Index HI1665329 |
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