Entscheidungsstichwort (Thema)

Versicherungspflicht. Behinderter. Belastungserprobung in Werkstatt für Behinderte

 

Orientierungssatz

Wird als eine medizinisch veranlaßte Maßnahme im Rahmen eines Gesamthandlungsplanes bei stationärer Krankenhausbehandlung eine Belastungserprobung in einer Werkstatt für Behinderte durchgeführt, so unterliegt der Behinderte nicht der Versicherungspflicht in der Kranken- und Rentenversicherung.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 14.12.1994; Aktenzeichen 4 RK 1/93)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1666714

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