Entscheidungsstichwort (Thema)
Versicherungspflicht. Behinderter. Belastungserprobung in Werkstatt für Behinderte
Orientierungssatz
Wird als eine medizinisch veranlaßte Maßnahme im Rahmen eines Gesamthandlungsplanes bei stationärer Krankenhausbehandlung eine Belastungserprobung in einer Werkstatt für Behinderte durchgeführt, so unterliegt der Behinderte nicht der Versicherungspflicht in der Kranken- und Rentenversicherung.
Nachgehend
Fundstellen
Dokument-Index HI1666714 |
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