Entscheidungsstichwort (Thema)

Pflegeversicherung. Pflegebedürftigkeit. geistig Behinderter. Berücksichtigung. allgemeiner Aufsichts-, Anleitungs- und Kontrollbedarf

 

Orientierungssatz

Ein allgemeiner Aufsichts-, Anleitungs- und Kontrollbedarf kann bei der Feststellung der Pflegebedürftigkeit iS des § 14 Abs 1 SGB 11 keine Berücksichtigung finden.

 

Nachgehend

BVerfG (Beschluss vom 22.05.2003; Aktenzeichen 1 BvR 452/99)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1671314

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