Entscheidungsstichwort (Thema)
Pflegeversicherung. Pflegebedürftigkeit. geistig Behinderter. Berücksichtigung. allgemeiner Aufsichts-, Anleitungs- und Kontrollbedarf
Orientierungssatz
Ein allgemeiner Aufsichts-, Anleitungs- und Kontrollbedarf kann bei der Feststellung der Pflegebedürftigkeit iS des § 14 Abs 1 SGB 11 keine Berücksichtigung finden.
Nachgehend
BVerfG (Beschluss vom 22.05.2003; Aktenzeichen 1 BvR 452/99) |
Fundstellen
Dokument-Index HI1671314 |
Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen