Leitsatz (amtlich)
Eine als "strukturverbessernde Abgabe" geltende Rückgabe iS des § 42 Abs 5 S 3 GAL liegt nicht vor, wenn eine Witwe eines landwirtschaftlichen Unternehmers das ihr kraft Gesetzes zustehende Verwaltungs- und Nutznießungsrecht (§ 14 Abs 1 HöfeO) aufgibt und den Hof an ihren Sohn, den Hoferben, vorzeitig herausgibt.
Nachgehend
Fundstellen
Dokument-Index HI1665618 |
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