Leitsatz (amtlich)

Eine als "strukturverbessernde Abgabe" geltende Rückgabe iS des § 42 Abs 5 S 3 GAL liegt nicht vor, wenn eine Witwe eines landwirtschaftlichen Unternehmers das ihr kraft Gesetzes zustehende Verwaltungs- und Nutznießungsrecht (§ 14 Abs 1 HöfeO) aufgibt und den Hof an ihren Sohn, den Hoferben, vorzeitig herausgibt.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 22.11.1988; Aktenzeichen 10 RAr 17/87)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1665618

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