Entscheidungsstichwort (Thema)

Arbeitslosengeld. Arbeitslosenhilfe. rückwirkende Aufhebung. Erfordernis von erneuter Arbeitslosmeldung nach Zwischenbeschäftigung

 

Orientierungssatz

Für den Anspruch auf Arbeitslosengeld/Arbeitslosenhilfe nach einer dem Arbeitsamt erst nachträglich bekanntgewordenen Zwischenbeschäftigung ist eine erneute Arbeitslosmeldung erforderlich.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 23.07.1996; Aktenzeichen 7 RAr 14/96)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1656414

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