Leitsatz (amtlich)

§ 112 Abs 5 Nr 4 S 2 AFG ist seit dem 1.1.1986 nicht mehr auf Arbeitslose anzuwenden, die das 58. Lebensjahr vollendet haben.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 26.09.1989; Aktenzeichen 11 RAr 79/89)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1665827

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