Entscheidungsstichwort (Thema)

Arbeitslosengeld. Begrenzung durch Leistungsbemessungsgrenze des Beitrittsgebiets

 

Orientierungssatz

§ 249c Abs 9 AFG gilt nicht nur für Arbeitnehmer, die ausschließlich in einem Land des Beitrittsgebietes beschäftigt waren, sondern auch für solche, die jedenfalls in dem die Leistung bestimmenden vollen Bemessungszeitraum von drei Monaten dort gearbeitet haben.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 21.09.1995; Aktenzeichen 11 RAr 17/95)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1655074

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