Entscheidungsstichwort (Thema)
Arbeitslosengeld. Begrenzung durch Leistungsbemessungsgrenze des Beitrittsgebiets
Orientierungssatz
§ 249c Abs 9 AFG gilt nicht nur für Arbeitnehmer, die ausschließlich in einem Land des Beitrittsgebietes beschäftigt waren, sondern auch für solche, die jedenfalls in dem die Leistung bestimmenden vollen Bemessungszeitraum von drei Monaten dort gearbeitet haben.
Nachgehend
Fundstellen
Dokument-Index HI1655074 |
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