Entscheidungsstichwort (Thema)
Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Beginn. Schutzfrist. Arbeitsentgelt. ruhendes Arbeitsverhältnis
Leitsatz (amtlich)
§ 200 Abs 1 RVO setzt nicht voraus, daß der Anspruch auf Arbeitsentgelt im Zeitpunkt des Beginns der Schutzfrist entfällt. Nach dem Wortlaut und der Zielsetzung des § 200 Abs 1 RVO reicht es vielmehr aus, wenn der Anspruch auf Arbeitsentgelt während der Schutzfrist entfällt.
Fundstellen
Dokument-Index HI1670830 |
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