Entscheidungsstichwort (Thema)

Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Beginn. Schutzfrist. Arbeitsentgelt. ruhendes Arbeitsverhältnis

 

Leitsatz (amtlich)

§ 200 Abs 1 RVO setzt nicht voraus, daß der Anspruch auf Arbeitsentgelt im Zeitpunkt des Beginns der Schutzfrist entfällt. Nach dem Wortlaut und der Zielsetzung des § 200 Abs 1 RVO reicht es vielmehr aus, wenn der Anspruch auf Arbeitsentgelt während der Schutzfrist entfällt.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1670830

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