Leitsatz (amtlich)

Auch das dem Ehegatten eines Arbeitslosen nur als Darlehen gewährte Unterhaltsgeld nach AFG § 44 Abs 2a ist auf die Arbeitslosenhilfe des arbeitslosen Ehegatten nach AFG § 138 Abs 1 anzurechnen (Anschluß an BSG 1980-02-12 7 RAr 13/79 = SozR 4100 § 138 Nr 5).

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1659615

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