Entscheidungsstichwort (Thema)
Krankenversicherung. keine Kostenübernahme einer Methadonbehandlung
Leitsatz (amtlich)
Es ist nicht zu beanstanden, wenn der Ausschuß für Untersuchungs- und Heilmethoden, der gemäß § 23 ÄBMV bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung errichtet war, die Verabreichung von Ersatzdrogen wie Methadon und Kodein nicht als eine Leistung der Krankenbehandlung im Rahmen der GKV beurteilt hat.
Nachgehend
Fundstellen
Dokument-Index HI1666335 |
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