Leitsatz (amtlich)

Der Anspruch auf Anschlußarbeitslosenhilfe erlischt nach AFG § 119 Abs 3 auch dann, wenn die erste Sperrzeit während der Arbeitslosengeldbezugszeit und nur die zweite Sperrzeit während der anschließenden Arbeitslosenhilfebezugszeit eintritt.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1653172

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