Entscheidungsstichwort (Thema)

Abgabe des Unternehmens. Bewertung eines an die Ehefrau übertragenen Grundstücks als Hausgarten

 

Leitsatz (amtlich)

Ein landwirtschaftlicher Unternehmer eines Gartenbaubetriebes hat sein Unternehmen erst dann nach § 2 Abs 1 Buchst c GAL abgegeben, wenn ein seiner Ehefrau gehörender Hausgarten, der früher einmal zeitweise gärtnerisch genutzt wurde, auch rechtswirksam iS des § 2 Abs 3 und Abs 4 GAL abgegeben worden ist. Eine Nutzungsänderung dieser ehemaligen Wirtschaftsfläche ohne weiteres Zutun in einen Hausgarten der Ehefrau erfüllt nicht die abgaberechtlichen Voraussetzungen, wenn diese Fläche mehr als 25 vH des Wirtschaftswertes der festgesetzten Existenzgrundlage überschreitet (§ 2 Abs 7 GAL).

 

Orientierungssatz

Mit Wohnhäusern bebaute und im Eigentum des Unternehmers verbleibende Grundstücke stehen der Abgabe iS des GAL entgegen, es sei denn, diese Flächen überschreiten nicht den zulässigen Rückbehalt nach § 2 Abs 7 GAL. Nicht als Teilabgabe anerkannt werden kann die Überführung von vormals gärtnerisch genutzten Grundstücken in das Privateigentum der Ehefrau des Unternehmers, wenn diese Flächen weiterhin als Hausgarten genutzt werden. Eine stillschweigende und den zuständigen Behörden nicht erkennbar gemachte sowie von diesen nicht oder noch nicht anerkannte Nutzungsänderung kann nicht als Abgabe iS des § 2 Abs 3 GAL angesehen werden.

 

Nachgehend

BSG (Beschluss vom 28.06.1985; Aktenzeichen 7 BAr 36/85)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1661935

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