Leitsatz (amtlich)
1. Ein landwirtschaftlicher Unternehmer kann die altersgelderhöhende Anrechnung von Beiträgen gemäß § 4 Abs 1 GAL beanspruchen, auch wenn aus diesen Beiträgen bereits sein verstorbener Vater als Vorgänger im Unternehmen zu Unrecht Leistungen von der landwirtschaftlichen Alterskasse erhalten hat.
2. Eine Verwirkung des Anspruchs auf Anrechnung von Beiträgen kommt nicht in Betracht, wenn der landwirtschaftliche Unternehmer fahrlässig nicht gewußt hat, daß er schon mehrere Jahre früher als dem von ihm angenommenen Zeitpunkt tatsächlich landwirtschaftlicher Unternehmer iS des § 1 GAL war.
Fundstellen
Dokument-Index HI1666029 |
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