Entscheidungsstichwort (Thema)
Erstattung weiterentrichteter Beiträge nach § 48 Abs 2 GAL
Orientierungssatz
Auch ab 1.1.1986 sind entgegen dem Wortlaut des ASEG 3 nach § 27 GAL entrichtete Beiträge nach § 48 Abs 2 GAL zu erstatten.
Fundstellen
Dokument-Index HI1666398 |
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