Entscheidungsstichwort (Thema)
Statthaftigkeit der Beschwerde gegen Kostenbeschluss nach § 197a Abs 1 SGG. Kosten bei sofortigem Anerkenntnis
Leitsatz (amtlich)
1. Auch gegen Kostenbeschlüsse, die nach § 197a Abs 1 SGG ergangen sind, ist uneingeschränkt die Beschwerde nach § 172 Abs 1 SGG statthaft; § 158 Abs 2 VwGO findet insoweit keine Anwendung.
2. Zu den Voraussetzungen des § 156 VwGO.
Fundstellen
Haufe-Index 1668918 |
Breith. 2003, 877 |
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