Entscheidungsstichwort (Thema)

Vertragszahnarzt. kein Vergütungsanspruch für Eintragungen im Bonusheft

 

Orientierungssatz

1. Die Eintragung von Datum, Zahnarztstempel und Unterschrift in das Bonusheft erfüllt nicht den Tatbestand der Position Ä 16 der Gebührenordnung für Ärzte iVm § 3 Bema-Z.

2. Der Abrechnungsfähigkeit der Position Ä 16 steht die Vorschrift des § 16 BMV-Z entgegen, wonach Auskünfte und Bescheinigungen, die die Krankenkasse zur Durchführung ihrer Aufgaben benötigt, kostenlos zu erstellen sind.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 20.09.1995; Aktenzeichen 6 RKa 45/94)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1667679

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