Entscheidungsstichwort (Thema)

Krankenversicherung. Hilfsmittel. Personalcomputersystem. behinderter Schüler. Schulbesuch. elementares Grundbedürfnis. Wirtschaftlichkeit

 

Orientierungssatz

1. Das für einen behinderten Schüler in doppelter Ausführung angeschaffte Personalcomputersystem ist ein Hilfsmittel iS des § 33 Abs 1 S 1 SGB 5. Der Personalcomputer macht den Besuch der Regelschule, der zu den elementaren Grundbedürfnissen des Menschen gehört, im vorliegenden Fall überhaupt erst möglich.

2. Die Anschaffung in doppelter Ausführung verstößt nicht gegen das Gebot einer wirtschaftlichen Versorgung nach § 12 Abs 1 SGB 5.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 06.02.1997; Aktenzeichen 3 RK 9/96)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1668641

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