Leitsatz (amtlich)

Der Kolonnenführer (Maschinenbetrieb) nach Lohngruppe 12, Schlüssel-Nr 122 der Lohnordnung für den Rheinisch-Westfälischen Steinkohlenbergbau (ab 1980-05-01) gehört nicht zur obersten Gruppe des Mehrstufenschemas mit dem Leitberuf des besonders qualifizierten Facharbeiters oder Vorarbeiters mit Vorgesetztenfunktion, weil die Lohngruppe 12 nicht mehr zur Spitzengruppe der Lohnskala im Rheinisch-Westfälischen Steinkohlenbergbau zu rechnen ist.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 06.08.1986; Aktenzeichen 5a RKn 15/85)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1663435

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