Entscheidungsstichwort (Thema)

Krankenversicherung der Studenten. Überschreitung. Altersgrenze. Hinderungsgrund. Neueinrichtung. Studiengang

 

Orientierungssatz

1. Wird in späteren Jahren ein neuer Studiengang eingerichtet, der zu einer wissenschaftlichen Qualifizierung in dem bisher ausgeübten Beruf (Hier Krankenpflege) führt, so liegt hierin kein anzuerkennender Hinderungsgrund für die Überschreitung der Altersgrenze iS des § 5 Abs 1 Nr 9 Halbs 2 SGB 5.

2. Die Verneinung der Versicherungspflicht in der KVdS mit Vollendung des 30. Lebensjahres verletzt nicht das Grundrecht auf freie Berufswahl gemäß Art 12 Abs 1 GG und den allgemeinen Gleichheitssatz des Art 3 Abs 1 GG.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 30.01.1997; Aktenzeichen 12 RK 39/96)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1667676

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