Leitsatz (amtlich)
Eine Gesundheitsschädigung, die sich der Geschädigte durch Giftgas (Lost), das auf einem ehemaligen Versuchsgelände gelagert war, 1948 zugezogen hat, ist keine Schädigung iS des BVG, weil es sich nicht um nachträgliche Auswirkungen kriegerischer Vorgänge handelt.
Fundstellen
Dokument-Index HI1655961 |
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