Entscheidungsstichwort (Thema)
gesetzliche Unfallversicherung. Arbeitsunfall. sachlicher Zusammenhang. betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung. Organisation. Zweck. Teilnahmemöglichkeit. Fußballturnier. kein Wettkampfcharakter. Mindestbeteiligung. Teilnehmerzahl
Orientierungssatz
1. Ein Arbeitnehmer, der bei einem vom Gesamtunternehmen organisierten und finanzierten Fußballturnier mit anschließendem geselligen Beisammensein, zu dem alle Beschäftigten der verschiedenen Produktionsstandorte ausdrücklich eingeladen wurden, verunglückte, steht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, auch wenn nur 10% der Beschäftigten des Gesamtunternehmens tatsächlich daran teilgenommen haben.
2. Bei Betrieben, die industriell an mehreren Produktionsstandorten im Schichtbetrieb produzieren, ist für die Annahme einer betrieblichen Gemeinschaftsveranstaltung nicht erforderlich, dass die gesamte Produktion stillgelegt wird, um allen Beschäftigten die Teilnahme an der Veranstaltung zu ermöglichen. Es genügt, dass allen Beschäftigten, die an einer solchen Veranstaltung teilnehmen wollen, durch Arbeitsfreistellungen oder durch die Möglichkeit, die Schicht zu wechseln, die Möglichkeit zur Teilnahme seitens der Unternehmensleitung eröffnet wird.
Tatbestand
Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob der Unfall des Klägers vom 28.04.2001 als Arbeitsunfall anzuerkennen ist.
Der 1971 geborene Kläger ist bei der Firma M GmbH D beschäftigt. Die Firma M GmbH entstand 2001 aus der Fusion der Firmen M und E. Sie ist Mitglied der Beklagten und hat in Deutschland vier Produktionsstandorte (V, Ve, M, Mo). In der Niederlassung V werden Werktags drei Schichten im Dreierrhythmus (Früh-, Spät- und Nachtschicht), Samstags werden zwei Schichten (Früh- und Spätschicht) sowie Sonntags eine Schicht gefahren.
Seit Anfang der achtziger Jahre organisierte der Zeuge R als Beauftragter der Geschäftsleitung der Firma M am Produktionsstandort V in regelmäßigen Abständen ein Fußballturnier mit Betriebsmannschaften, die aus den Arbeitnehmern aus den Bereichen Produktion, Büro und Außendienst des Produktionsstandortes gebildet wurden. Die anfallenden Kosten - Platz- und Hallengebühr sowie Verpflegung - wurden von der Firma M übernommen. Gespielt wurde um einen Pokal, jeder Teilnehmer erhielt eine Medaille. Beschäftigte, die am Veranstaltungstag für die Schicht eingeteilt waren, wurden in Absprache mit den Schichtführern bei Lohnfortzahlung freigestellt, wenn sie an dem Turnier als aktive Spieler teilnehmen wollten und ein Vertreter zur Verfügung stand. Die Geschäftsführung nahm regelmäßig als Spieler und Zuschauer am Turnier teil. Zuschauer beim Turnier waren Arbeitskollegen und Familienangehörige. Nach Abschluss der Turniere fand eine Abschlussfeier statt, deren Kosten die Firma M trug.
Auf Vorschlag des Zeugen E in seiner Eigenschaft als Personaldirektor des Produktionsstandortes V wurden 2001 Mannschaften der anderen Produktionsstandorte zur Teilnahme am Fußballturnier eingeladen. Zielsetzung war, den Kontakt der Beschäftigten der vier Produktionsstandorte enger zu gestalten.
Am 28.04.2001 fand in der Zeit von 12.00 Uhr an mit anschließendem geselligen Beisammensein der Spieler und Zuschauer im Bürgerhaus ein Fußballturnier in der Turnhalle der Ostschule in V-D statt. Es nahmen zwölf Mannschaften mit 10 bis 11 Spielern, und zwar zwei Mannschaften aus Ve, eine Mannschaft aus M, eine gemischte Mannschaft (Frauen und Männer) aus dem Büro in V und 8 Mannschaften aus der Produktion in V, teil. Der Personalchef und der Abteilungsleiter des Produktionsstandortes V nahmen am Turnier als aktive Spieler teil. Der Produktionsstandort Mo (20-25 Beschäftigte) stellte keine Mannschaft, weil zu wenige aktive Spieler vorhanden waren. In einer Turnierpause fand ein Fußballspiel der Altherrenmannschaft des FC V und einer Betriebsmannschaft, bestehend aus Mitgliedern der Geschäftsleitung, zur Unterhaltung der Zuschauer statt. Die Firma M GmbH übernahm die Kosten für den Transport und die Unterkunft der auswärtigen Spieler. An der Abschlussfeier im Bürgerhaus in V-D nahmen ca. 150 - 200 Personen teil.
Die Einladung zum Fußballturnier hing in den Sozialräumen und im Büroeingang des Produktionsstandortes V aus. Sie lautete wie folgt:
"Achtung: Nicht vergessen!
Das sportliche Ereignis im Jahr 2001 rückt näher ...
Am 28. April 2001 um 13.00 Uhr wird deren
M-Deutschland-Cup
in der Ostschulhalle in V-D angepfiffen!
Ihr wißt, was euch am Nachmittag erwartet ...
... sportliche Höchstleistungen
... Zauberei am Ball
... nette Leute mit guter Laune
Eure besondere Unterstützung braucht das M-Allstars-Team, das im Laufe des Nachmittags gegen die durchtrainierte Mannschaft des 1. FC 05 V antreten wird.
Der Abend:
Nach einem fußballreichen Tag haben sich Spieler wie Fans eine Belohnung verdient! Direkt im Anschluß feiern wir Sieger und Besiegte im D Bürgerhaus. Für Musik, Speis und Trank ist selbstverständlich gesorgt! Die Siegerehrung findet gegen 20.00 Uhr statt."
Die Mitarbeiter im Büro ...