Leitsatz (amtlich)

Regt der Ausbilder an, zusätzlich zum Gesellenstück freiwillig ein weiteres, von ihm skizziertes Werkstück zu fertigen, um so das Prüfungsergebnis zu verbessern und entschließt sich der Auszubildende, das skizzierte Teil auf einen Sockel zu montieren, den er bei einem Verwandten beschaffen kann, so steht er auf dem Wege zu diesem Verwandten nicht unter Versicherungsschutz.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 30.03.1988; Aktenzeichen 2 RU 61/87)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1666292

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