Entscheidungsstichwort (Thema)

Krankenversicherung. Umwandlung Sachleistungsanspruch in Kostenerstattungsanspruch, unterbliebener Leistungsantrag, selbstbeschaffte Leistung, sozialrechtlicher Herstellungsanspruch

 

Leitsatz (amtlich)

1. Vom Tatbestand der Umwandlung des Sachleistungsanspruchs in einen Kostenerstattungsanspruch wegen zu Unrecht erfolgter Ablehnung eines zuvor gestellten Leistungsantrags wird die unterbliebene Beantragung der Leistung ausnahmsweise nur dann miterfaßt, wenn die Ablehnung der Leistung von vornherein so eindeutig feststand, daß eine Antragstellung mit dem Ziele der Herbeiführung einer Verwaltungsentscheidung der Krankenkasse eine überflüssige Formalität gewesen wäre (Fortführung von BSG vom 14.12.1982 - 8 RK 23/81 = SozR 2200 § 182 Nr 86; Abgrenzung zu BSG vom 21.11.1991 - 3 RK 17/90 = SozR 3 - 2500 § 13 Nr 2).

2. Tritt ein Versicherter erst nach Abschluß einer selbstbeschafften privatärztlichen Behandlung - mit dem Begehren auf Kostenerstattung - an die Krankenkasse heran und erhält diese erstmals hierdurch Kenntnis von der Durchführung der Behandlung, dann sind auch für eine Kostenerstattung über den sozialrechtlichen Herstellungsanspruch die Voraussetzungen nicht erfüllt.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1666427

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