Entscheidungsstichwort (Thema)

Schwerpflegebedürftigkeit iS des § 53 SGB 5. Maßnahmen der Vorsorge

 

Orientierungssatz

Hilfe die nicht auf die Beseitigung bestehender Pflegebedürftigkeit, sondern auf die Verhinderung drohender Hilflosigkeit und Behandlungsbedürftigkeit gerichtet ist, begründet keine Schwerpflegebedürftigkeit iS von § 53 SGB 5.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 19.11.1997; Aktenzeichen 3 RK 2/97)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1667884

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