Entscheidungsstichwort (Thema)
Schwerpflegebedürftigkeit iS des § 53 SGB 5. Maßnahmen der Vorsorge
Orientierungssatz
Hilfe die nicht auf die Beseitigung bestehender Pflegebedürftigkeit, sondern auf die Verhinderung drohender Hilflosigkeit und Behandlungsbedürftigkeit gerichtet ist, begründet keine Schwerpflegebedürftigkeit iS von § 53 SGB 5.
Nachgehend
Fundstellen
Dokument-Index HI1667884 |
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