Entscheidungsstichwort (Thema)

Herabsetzung des Arbeitslosengeldes. Verfassungsmäßigkeit

 

Orientierungssatz

Die Herabsetzung der Nettolohnersatzquote bei der Gewährung von Arbeitslosengeld zum 1.1.1994 von 63 % auf 60 % ist nicht verfassungswidrig. Dies gilt auch für laufende Leistungsfälle.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1668223

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