Entscheidungsstichwort (Thema)
Herabsetzung des Arbeitslosengeldes. Verfassungsmäßigkeit
Orientierungssatz
Die Herabsetzung der Nettolohnersatzquote bei der Gewährung von Arbeitslosengeld zum 1.1.1994 von 63 % auf 60 % ist nicht verfassungswidrig. Dies gilt auch für laufende Leistungsfälle.
Fundstellen
Dokument-Index HI1668223 |
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