Entscheidungsstichwort (Thema)
Kostenübernahme einer stationär durchgeführten psychotherapeutischen Behandlung durch die gesetzliche Krankenversicherung
Orientierungssatz
1. Bei einer überwiegend psychotherapeutischen Behandlung eines Versicherten in einem Landeskrankenhaus kann es sich um eine Krankenhausbehandlung handeln, deren Kosten von der gesetzlichen Krankenversicherung zu übernehmen sind.
2. Davon ist auszugehen, wenn der Behandlungsplan darauf abzielt, einer Selbstmordgefahr und damit einem akuten Krankheitsstadium durch ärztliche Kontrolle (neben der Therapie durch einen Psychologen) entgegenzuwirken.
Nachgehend
Fundstellen
Dokument-Index HI1664539 |
Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen