Entscheidungsstichwort (Thema)

Kostenübernahme einer stationär durchgeführten psychotherapeutischen Behandlung durch die gesetzliche Krankenversicherung

 

Orientierungssatz

1. Bei einer überwiegend psychotherapeutischen Behandlung eines Versicherten in einem Landeskrankenhaus kann es sich um eine Krankenhausbehandlung handeln, deren Kosten von der gesetzlichen Krankenversicherung zu übernehmen sind.

2. Davon ist auszugehen, wenn der Behandlungsplan darauf abzielt, einer Selbstmordgefahr und damit einem akuten Krankheitsstadium durch ärztliche Kontrolle (neben der Therapie durch einen Psychologen) entgegenzuwirken.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 12.12.1990; Aktenzeichen 9a/9 RV 24/89)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1664539

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge