Leitsatz (amtlich)

1. Der Anspruch auf Krankengeld ruht nicht, wenn das Arbeitsverhältnis und damit der Anspruch des Versicherten auf Lohn oder Lohnfortzahlung durch vertragliche Aufhebung des Arbeitsvertrages beendet wird.

2. Die Geltendmachung des Anspruchs auf Krankengeld verstößt in diesen Fällen in aller Regel nicht gegen Treu und Glauben.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 25.03.1982; Aktenzeichen 10 RAr 2/81)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1655413

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