Entscheidungsstichwort (Thema)

Leistungsverpflichtung einer Krankenkasse ohne Kostenzusage

 

Leitsatz (amtlich)

1. Kann ein Versicherter für die Kosten einer selbstbeschafften Krankenhausbehandlung trotz deren Notwendigkeit keinen Ersatz von seiner Krankenkasse beanspruchen, dann steht auch dem Krankenhausträger gegen die Krankenkasse kein Anspruch auf Aufwendungsersatz zu.

2. Zur Bedeutung einer kassenärztlichen Verordnung über Krankenhauspflege und zum Schutz des Vertrauens des Versicherten auf die Maßgeblichkeit eine solchen Verordnung.

 

Orientierungssatz

Zur Leistungsverpflichtung einer Krankenkasse ohne Kostenzusage:

Eine etwaige Leistungsverpflichtung der Krankenkasse ist entweder nach den auch im öffentlichen Recht geltenden Grundsätzen der Geschäftsführung ohne Auftrag oder des allgemeinen öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs zu beurteilen.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1662831

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