Entscheidungsstichwort (Thema)

Zulassung. Vertragsarzt. Eignung. Interessen- und Pflichtenkollision. Betriebsarzt

 

Leitsatz (amtlich)

1. Seit dem 1.1.1993 kann als Vertragsarzt nur zugelassen werden, wer grundsätzlich ganztägig der Versorgung der Versicherten zur Verfügung steht?

2. Zur Interessen - und Pflichtenkollision eines Vertragsarztes, der auch als Betriebsarzt tätig ist.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1668486

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