Leitsatz (amtlich)

Der Beitragsberechnung für freiwillig Versicherte, die (allgemeine) Hilfe zum Lebensunterhalt beziehen, ist der Mindestgrundlohn zugrunde zu legen.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 11.04.1984; Aktenzeichen 12 RK 41/82)

 

Fundstellen

Haufe-Index 1657023

Breith. 1983, 207

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