Leitsatz (amtlich)
Der Beitragsberechnung für freiwillig Versicherte, die (allgemeine) Hilfe zum Lebensunterhalt beziehen, ist der Mindestgrundlohn zugrunde zu legen.
Nachgehend
Fundstellen
Haufe-Index 1657023 |
Breith. 1983, 207 |
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