Entscheidungsstichwort (Thema)
Vertragsarzt. Zulassung. Widerspruch. Klage. aufschiebende Wirkung. Beendigung der aufschiebenden Wirkung. konstitutive Wirkung. Rückwirkung
Leitsatz (amtlich)
1. Zu vertragsärztlichen Zulassungssachen hat die aufschiebende Wirkung von Rechtsbehelfen (Widerspruch, Klage) zur Folge, daß der (bisherige) Status erhalten bleibt.
2. Die Beendigung der aufschiebenden Wirkung von Rechtsbehelfen wirkt nicht auf den Zeitpunkt des Erlasses der angefochtenen Entscheidung zurück.
Nachgehend
Fundstellen
Haufe-Index 1667848 |
Breith. 1995, 477 |
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