Entscheidungsstichwort (Thema)

Vertragsarzt. Zulassung. Widerspruch. Klage. aufschiebende Wirkung. Beendigung der aufschiebenden Wirkung. konstitutive Wirkung. Rückwirkung

 

Leitsatz (amtlich)

1. Zu vertragsärztlichen Zulassungssachen hat die aufschiebende Wirkung von Rechtsbehelfen (Widerspruch, Klage) zur Folge, daß der (bisherige) Status erhalten bleibt.

2. Die Beendigung der aufschiebenden Wirkung von Rechtsbehelfen wirkt nicht auf den Zeitpunkt des Erlasses der angefochtenen Entscheidung zurück.

 

Nachgehend

BSG (Beschluss vom 29.01.1997; Aktenzeichen 6 BKa 22/95)

 

Fundstellen

Haufe-Index 1667848

Breith. 1995, 477

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