Entscheidungsstichwort (Thema)
Bemessung des Arbeitslosengeldes. außergewöhnliche Steigerung. Übergang von Teilzeit- auf Vollzeitarbeit
Orientierungssatz
Dem Wortlaut und dem Normzweck von § 112 Abs 2 S 4 und 5 AFG ist nicht zu entnehmen, daß für eine außergewöhnliche Steigerung des Arbeitsentgelts ein bestimmter Grund vorhanden sein muß oder daß Entgeltsteigerungen aus bestimmten Gründen von dieser Regelung ausgenommen werden sollten. Es ist vielmehr unerheblich, worauf die außergewöhnliche Steigerung beruht (hier Übergang von Teil- auf Vollzeitarbeit).
Nachgehend
Fundstellen
Dokument-Index HI1656134 |
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