Entscheidungsstichwort (Thema)

Bemessung des Arbeitslosengeldes. außergewöhnliche Steigerung. Übergang von Teilzeit- auf Vollzeitarbeit

 

Orientierungssatz

Dem Wortlaut und dem Normzweck von § 112 Abs 2 S 4 und 5 AFG ist nicht zu entnehmen, daß für eine außergewöhnliche Steigerung des Arbeitsentgelts ein bestimmter Grund vorhanden sein muß oder daß Entgeltsteigerungen aus bestimmten Gründen von dieser Regelung ausgenommen werden sollten. Es ist vielmehr unerheblich, worauf die außergewöhnliche Steigerung beruht (hier Übergang von Teil- auf Vollzeitarbeit).

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 25.09.1996; Aktenzeichen 11 RAr 119/95)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1656134

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