Leitsatz (amtlich)

Die in EWG-V 1408/71 Art 38 angeordnete Zusammenrechnung von in den EWG-Staaten zurückgelegten Versicherungszeiten kann nicht zu einer Berücksichtigung des von einem Versicherten nicht in der Bundesrepublik Deutschland, sondern nur in einem anderen EWG-Mitgliedsstaat ausgeübten Berufs bei der Feststellung seines Hauptberufs führen.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1649130

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