Leitsatz (amtlich)

Ein Zahnarzt ist nicht berechtigt, bei der Abrechnung prothetischer Leistungen pauschalierte Versandkosten zu berechnen, wenn der Transport prothetischen Materials zwischen Zahnarztpraxis und gewerblichem Laboratorium von letzterem übernommen und der Krankenkasse berechnet worden ist.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 22.06.1983; Aktenzeichen 6 RKa 8/82)

 

Fundstellen

Haufe-Index 1659287

Breith. 1983, 109

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