Entscheidungsstichwort (Thema)

BMA. Aufsichtsanordnung. Zuzahlungspflicht. Heilmittel. Abgabe. Kassenarztpraxis

 

Orientierungssatz

Zur Rechtmäßigkeit einer Aufsichtsanordnung des BMA, wonach die Kassenärztliche Bundesvereinigung verpflichtet wird, den Kassenärztlichen Vereinigungen mitzuteilen, daß Heilmittel auch dann der Zuzahlungspflicht nach § 32 Abs 2 SGB 5 unterliegen, wenn sie im Rahmen der ärztlichen Behandlung in der Praxis des Kassenarztes angewendet werden.

 

Nachgehend

BSG (Beschluss vom 24.01.1992; Aktenzeichen 2 BU 173/91)

 

Fundstellen

Haufe-Index 1665833

AusR 1991, 4

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