Entscheidungsstichwort (Thema)
BMA. Aufsichtsanordnung. Zuzahlungspflicht. Heilmittel. Abgabe. Kassenarztpraxis
Orientierungssatz
Zur Rechtmäßigkeit einer Aufsichtsanordnung des BMA, wonach die Kassenärztliche Bundesvereinigung verpflichtet wird, den Kassenärztlichen Vereinigungen mitzuteilen, daß Heilmittel auch dann der Zuzahlungspflicht nach § 32 Abs 2 SGB 5 unterliegen, wenn sie im Rahmen der ärztlichen Behandlung in der Praxis des Kassenarztes angewendet werden.
Nachgehend
Fundstellen
Haufe-Index 1665833 |
AusR 1991, 4 |
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