Entscheidungsstichwort (Thema)

Krankenversicherung der Studenten. Versicherungspflicht. Begriff des Studenten. Hochschulsprachkurs. Studienkolleg

 

Leitsatz (amtlich)

Ausländische Studienbewerber, die zwecks Vorbereitung auf die Prüfung zum Nachweis deutscher Sprachkenntnisse an einem Hochschulsprachkurs oder zwecks Erlangung und Feststellung einer der deutschen Hochschulreife entsprechenden Qualifikation an einem Studienkolleg teilnehmen, gehören auch dann nicht zu den in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversicherten Studenten, wenn für die Teilnahme an diesen studiumvorbereitenden Veranstaltungen eine Einschreibung an der Hochschule erfolgt.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1665920

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