Orientierungssatz
Wer Mietinteressenten im Auftrag des Eigentümers aus Gefälligkeit ein Mietshaus zeigt, übt damit keine arbeitnehmerähnliche Tätigkeit aus; ein hierbei erlittener Unfall ist infolgedessen kein Arbeitsunfall
Nachgehend
Fundstellen
Dokument-Index HI1651501 |
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