Entscheidungsstichwort (Thema)

Sozialgerichtliches Verfahren. Besorgnis der Befangenheit. Zurückweisung. Sozialgericht. Umwandlung. Befristung. Ermächtigung. kassenärztliche Versorgung. Ermessensausübung. Zulassungsinstanzen. Verfassungsmäßigkeit

 

Leitsatz (amtlich)

1. Leitet ein Beteiligter aus den schriftlichen Entscheidungsgründen eine Besorgnis der Befangenheit des Vorsitzenden der Kammer des Sozialgerichts ab, so ist der Rechtsstreit nicht deswegen zwingend an das Sozialgericht zurückzuverweisen.

2. Die Zulassungsinstanzen sind befugt, Beteiligungen von leitenden Krankenhausärzten in Ermächtigungen umzuwandeln.

3. Die Ermächtigungen können befristet werden.

4. Zur Ermessensentscheidung

a) bei der Befristung

b) bei der Festlegung des sachlichen Umfangs der Ermächtigung (hier bei einem Radiologen).

 

Orientierungssatz

Gegen die Befristung der Ermächtigung bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken nach Art 12 Abs 1, Art 14 Abs 1 und Art 3 Abs 1 GG.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 27.01.1993; Aktenzeichen 6 RKa 2/91)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1665386

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