Entscheidungsstichwort (Thema)

Verordnung von Krankenhauspflege. Bindungswirkung. Vertrauensschutz

 

Leitsatz (amtlich)

Zur Bedeutung der Verordnung von Krankenhauspflege durch einen Kassenarzt.

 

Orientierungssatz

Eine Verordnung von Krankenhauspflege kann die Gewährungsentscheidung der Krankenkasse nicht ersetzen, auch nicht im Verein mit der Aufnahme des Versicherten in ein Vertragskrankenhaus. Ihr kommt keine die Entscheidungskompetenz der Kasse überlagernde und verdrängende rechtliche Bindungswirkung zu.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1661984

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