Entscheidungsstichwort (Thema)
Verordnung von Krankenhauspflege. Bindungswirkung. Vertrauensschutz
Leitsatz (amtlich)
Zur Bedeutung der Verordnung von Krankenhauspflege durch einen Kassenarzt.
Orientierungssatz
Eine Verordnung von Krankenhauspflege kann die Gewährungsentscheidung der Krankenkasse nicht ersetzen, auch nicht im Verein mit der Aufnahme des Versicherten in ein Vertragskrankenhaus. Ihr kommt keine die Entscheidungskompetenz der Kasse überlagernde und verdrängende rechtliche Bindungswirkung zu.
Fundstellen
Dokument-Index HI1661984 |
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