Entscheidungsstichwort (Thema)

Nachzahlung in Unterhaltsfällen bei nicht nachträglicher Anwendung von § 5 VersorgAusglHärteG

 

Orientierungssatz

Auf Nachzahlungen, die sich aus Rentenfeststellungen ergeben, auf die § 5 VersorgAusglHärteG nicht nachträglich, sondern von vornherein angewendet worden ist, ist § 6 VersorgAusglHärteG, der eine Aufteilung der Rentennachzahlungen iS von § 5 VersorgAusglHärteG je zur Hälfte auf den Ausgleichspflichtigen und Ausgleichsberechtigten vorsieht, nicht anwendbar.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 19.12.1991; Aktenzeichen 4 RA 72/90)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1651913

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