Entscheidungsstichwort (Thema)
Nachzahlung in Unterhaltsfällen bei nicht nachträglicher Anwendung von § 5 VersorgAusglHärteG
Orientierungssatz
Auf Nachzahlungen, die sich aus Rentenfeststellungen ergeben, auf die § 5 VersorgAusglHärteG nicht nachträglich, sondern von vornherein angewendet worden ist, ist § 6 VersorgAusglHärteG, der eine Aufteilung der Rentennachzahlungen iS von § 5 VersorgAusglHärteG je zur Hälfte auf den Ausgleichspflichtigen und Ausgleichsberechtigten vorsieht, nicht anwendbar.
Nachgehend
Fundstellen
Dokument-Index HI1651913 |
Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen