Entscheidungsstichwort (Thema)

Erstattung von Übergangsgeld durch die Krankenkasse bei Überzahlung infolge fehlerhaften Verhaltens des Rentenversicherungsträgers (§§ 183 Abs 6, 1301 RVO)

 

Leitsatz (amtlich)

Zur Erstattung von Übergangsgeld durch die Krankenkasse bei Überzahlung infolge fehlerhaften Verhaltens des Rentenversicherungsträgers (§§ 183 Abs 6, 1301 RVO):

Ein öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch, aufgrund dessen Leistungen, die eines rechtlichen Grundes entbehren, zu erstatten sind, setzt weder ein Verschulden voraus noch ist er den Einschränkungen des § 1301 RVO unterworfen, sondern hängt nur - jedenfalls im Verhältnis zwischen mehreren Versicherungsträgern untereinander - iS eines "gesetzlichen Kassenausgleichs" davon ab, daß eine Leistung objektiv ohne Rechtsgrund dem Empfänger zugeflossen ist.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 14.01.1981; Aktenzeichen 3 RK 27/80)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1655989

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