Entscheidungsstichwort (Thema)

Verminderte Anpassung der Arbeitslosenhilfe. verfassungskonforme Auslegung

 

Orientierungssatz

Die Vorschrift des § 242v Abs 1 S 3 Halbs 2 AFG ist verfassungskonform dahin auszulegen, daß die Anpassung erst zum 1.7.1996 erfolgt (Übereinstimmung mit LSG Essen vom 11.4.1997 - L 1 S Ar 12/97 und Abweichung von LSG Essen vom 11.4.1997 - L 13 Ar 121/96).

 

Nachgehend

BSG (Beschluss vom 25.11.1998; Aktenzeichen B 6 KA 25/98 B)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1658590

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