Leitsatz (amtlich)

Ein für die staatliche Anerkennung, Ausbildung und Prüfung von Altenpflegern nicht vorgeschriebenes Vorpraktikum in der Altenpflege, das von Altenpflegeschulen angesichts der großen Zahl der Bewerber um einen Ausbildungsplatz als die Berufsneigung und -eignung bestätigende Zugangsvoraussetzung verlangt wird, ist weder Schul- noch Berufsausbildung iS von § 2 Abs 2 S 1 Nr 1 BKGG.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1660091

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