Entscheidungsstichwort (Thema)

Kindererziehungszeit. gewöhnlicher Aufenthalt eines Ausländers im Inland

 

Orientierungssatz

1. Für die Frage, ob es sich um einen rechtlich "beständigen" Aufenthalt handelt, wenn während der Kindererziehungszeiten bisher nur befristete Aufenthaltserlaubnisses bzw Aufenthaltsberechtigungen erteilt wurden, ist es ausreichend, wenn das Aufenthaltsrecht derart gesichert gewesen ist, daß nicht mit einer Versagung der weiteren Aufenthaltserlaubnis zu rechnen war.

2. Bei der Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen müssen bestehende eheliche und familiäre Beziehungen berücksichtigt werden.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 27.01.1994; Aktenzeichen 5 RJ 16/93)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1668485

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