Entscheidungsstichwort (Thema)
Berechnung des Übergangsgeldes. Berücksichtigung von Kindern
Orientierungssatz
Zur Verfassungsmäßigkeit der Berechnung des Übergangsgeldes nach § 24 Abs 1 Nr 1 Buchst a SGB 6 iVm § 46 Abs 2 S 1 Nr 1 SGB 6 insofern, als für die Höhe des Übergangsgeldes nur Kinder bis zum 18. Lebensjahr Berücksichtigung finden.
Nachgehend
Fundstellen
Dokument-Index HI1670687 |
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