Entscheidungsstichwort (Thema)

Rückwirkender Anspruch auf Erziehungsgeld bei nachträglicher Anerkennung als Asylberechtigter. Assoziationsrecht

 

Orientierungssatz

1. Eine Ausnahme vom Erfordernis der Aufenthaltserlaubnis für später anerkannte Asylberechtigte oder eine Rückwirkung der diesen aufgrund ihrer Anerkennung erteilten Aufenthaltserlaubnis kann nicht auf § 3 Abs 1 AsylVfG iVm dem FlüAbk vom 28.7.1951 gestützt werden.

2. Türkische Staatsangehörige, die nicht mit dem Ziel der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit (§ 10 AuslG), sondern als Asylbewerber eingereist sind, werden vom Assoziationsrecht nicht erfaßt.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 22.01.1998; Aktenzeichen B 14/10 KG 23/96 R)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1668465

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