Entscheidungsstichwort (Thema)

Honorarverteilungsmaßstab. Budgetierung. Festlegung. individuelle Kontingentgrenze. Verfassungsmäßigkeit. Begründung. Honorarkürzungsbescheid

 

Orientierungssatz

1. Zur Verfassungsmäßigkeit einer Regelung im Honorarverteilungsmaßstab, die infolge der Budgetierung der vertragszahnärztlichen Gesamtvergütung, eine individuelle Kontingentgrenze festlegt

2. Bei der Begründung eines Honorarkürzungsbescheides bedarf es nicht der Mitteilung aller Berechnungsgrundlagen; es sind lediglich die wesentlichen Gründe mitzuteilen,um dem Bescheidempfänger eine Beurteilungsgrundlage zu bieten (vgl ua LSG Essen vom 10.1.1996 - L 11 Ka 112/95).

3. Der Einwand eines Vertragszahnarztes, durch die umstrittene Regelung des Honorarverteilungsmaßstabes werde ihm zugemutet, gegen die Verpflichtung zu verstoßen, den Anspruchsberechtigten der Krankenkassen die notwendige ärztliche Versorgung zuteil werden zu lassen, geht fehl.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 21.10.1998; Aktenzeichen B 6 KA 60/97 R)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1671218

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